Wann darf das Gespann schneller als 80 km/h fahren? Die Voraussetzungen der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO verständlich erklärt.
Für Pkw mit Anhänger gilt grundsätzlich Tempo 80. Bis zu 100 km/h sind auf deutschen Autobahnen und Kraftfahrstraßen erlaubt, wenn Anhänger und Zugfahrzeug zusammen alle Voraussetzungen der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO erfüllen und der Anhänger die amtliche Tempo-100-Plakette trägt.
Die Ausnahme gilt ausschließlich auf Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1). Auf anderen Straßen bleibt es für Pkw mit Anhänger grundsätzlich bei höchstens 80 km/h, sofern keine niedrigere Begrenzung angeordnet ist.
Rechtsgrundlage: 9. Ausnahmeverordnung zur StVO in Verbindung mit § 18 Abs. 5 StVO.
Alle folgenden Bedingungen müssen bei jeder Fahrt erfüllt sein. Die Plakette am Anhänger allein berechtigt nicht automatisch zu Tempo 100.
Das Zugfahrzeug muss mehrspurig und mit einem automatischen Blockierverhinderer (ABS/ABV) ausgestattet sein. Für andere mehrspurige Zugfahrzeuge als Pkw gilt eine zulässige Gesamtmasse von höchstens 3,5 t.
Der Anhänger muss entsprechend gebaut und ausgerüstet sein. Die Tempo-100-Zulassung wird in den Fahrzeugpapieren des Anhängers dokumentiert.
Die Anhängerreifen müssen bei der jeweiligen Fahrt mindestens die Geschwindigkeitskategorie L (120 km/h) tragen. Maßgeblich für das Alter ist das eingeprägte Herstellungsdatum; die Reifen müssen jünger als sechs Jahre sein.
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf den aus Leermasse des Zugfahrzeugs und Faktor X berechneten Wert nicht überschreiten. Zusätzlich gelten Anhängelast, zulässige Gesamtmasse und gegebenenfalls Gesamtzugmasse aus den Fahrzeugpapieren.
Die Stützlast ist an der größtmöglichen zulässigen Stützlast von Zugfahrzeug oder Anhänger zu orientieren. Überschritten werden darf nur keiner der beiden Werte; maßgeblich ist die kleinere Obergrenze.
Die von der Zulassungsbehörde ausgegebene und gesiegelte Tempo-100-Plakette muss an der Rückseite des Anhängers angebracht sein.
Ausgangspunkt ist die Leermasse des Zugfahrzeugs. Sie wird mit dem für die technische Ausstattung des Anhängers geltenden Faktor X multipliziert:
Leermasse Zugfahrzeug × Faktor X = höchstens zulässige Anhänger-zGM für Tempo 100
| Bootsanhänger | Faktor X | Beispiel bei 1.800 kg Leermasse |
|---|---|---|
| Ohne Bremse oder gebremst, aber ohne hydraulische Schwingungsdämpfer | 0,3 | maximal 540 kg |
| Gebremst, mit hydraulischen Schwingungsdämpfern | 1,1 | rechnerisch maximal 1.980 kg |
| Wie zuvor, zusätzlich mit anerkannter Stabilisierungseinrichtung am Anhänger oder geeignetem Stabilitätssystem | 1,2 | rechnerisch maximal 2.160 kg |
Der Rechenwert ist keine pauschale Freigabe. Bei anderen gebremsten Anhängern mit hydraulischen Schwingungsdämpfern darf die Anhänger-zGM außerdem weder die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs noch dessen zulässige Anhängelast überschreiten. Auch alle weiteren Angaben in den Fahrzeugpapieren bleiben verbindlich.
Die erhöhten Faktoren setzen eine nach der Verordnung anerkannte Stabilisierungseinrichtung oder ein entsprechend nachgewiesenes fahrdynamisches Stabilitätssystem voraus. Eine beliebige als „Antischlingerkupplung“ angebotene Kupplung genügt nicht automatisch.
Liegt bereits eine Herstellerbescheinigung vor, aus der die Tempo-100-Eignung hervorgeht, kann eine zusätzliche technische Prüfung entfallen.
Bei einer Nachrüstung oder fehlenden Herstellerbestätigung prüft eine anerkannte Prüforganisation, ob der Anhänger die Voraussetzungen erfüllt, und erstellt die erforderliche Bestätigung für die Änderung der Fahrzeugpapiere.
Die zuständige Zulassungsbehörde bescheinigt Tempo 100 in den Fahrzeugpapieren des Anhängers und gibt die amtlich gesiegelte Plakette aus.
Ein Tempo-100-Anhänger ist grundsätzlich nicht an ein bestimmtes Zugfahrzeug gebunden. Die fahrzeugführende Person muss jedoch vor jeder Fahrt prüfen, ob das aktuell verwendete Zugfahrzeug zusammen mit dem Anhänger sämtliche Bedingungen erfüllt.
Viele HEKU-Bootsanhänger können passend für die Tempo-100-Zulassung konfiguriert werden. Je nach Modell und gewünschtem Masseverhältnis kommen geeignete Reifen, Bremse, hydraulische Schwingungsdämpfer und eine anerkannte Stabilisierungseinrichtung in Betracht. Ob ein konkreter Anhänger die Voraussetzungen erfüllt, ergibt sich aus seiner Ausstattung und seinen Fahrzeugunterlagen.
Teilen Sie uns mit, welches Zugfahrzeug Sie einsetzen und dass Sie Tempo 100 fahren möchten. Wir prüfen die passende Anhängerkonfiguration. Die abschließende Eintragung und Plakette erfolgen über Prüforganisation beziehungsweise Zulassungsbehörde.
Werden die Bedingungen später nicht mehr erfüllt – beispielsweise weil die Reifen sechs Jahre alt geworden sind, ein ungeeignetes Zugfahrzeug verwendet wird oder das Masseverhältnis nicht passt –, gilt für die Kombination wieder die normale Geschwindigkeitsbegrenzung. Eine vorhandene Plakette ändert daran nichts.
Ohne erfüllte Tempo-100-Voraussetzungen gilt in der Regel höchstens Tempo 80. Welche Sanktion folgt, hängt von der festgestellten Überschreitung und den Umständen ab. Der amtliche Bußgeldkatalog sieht für Kraftfahrzeuge mit Anhänger eigene, höhere Regelsätze vor. Aktuelle Werte finden Sie im Anhang zur Bußgeldkatalog-Verordnung.
Die deutsche Tempo-100-Regelung schafft keine Erlaubnis für andere Staaten. Dort gelten die jeweiligen nationalen Vorschriften, Beschilderungen und möglicherweise weitere Bedingungen. Informieren Sie sich vor jeder Auslandsfahrt aktuell für Route und Fahrzeugkombination.
Braucht mein Zugfahrzeug eine eigene Tempo-100-Bescheinigung?
Im Regelfall nein. Die Tempo-100-Zulassung wird beim Anhänger dokumentiert. Das verwendete Zugfahrzeug muss aber bei jeder Fahrt die technischen und gewichtsmäßigen Voraussetzungen erfüllen. Nur bei bestimmten fahrdynamischen Stabilitätssystemen des Zugfahrzeugs kann eine Herstellerbestätigung und ein entsprechender Eintrag erforderlich sein.
Reicht die Tempo-100-Plakette am Anhänger?
Nein. Plakette, Eintragung und sämtliche technischen Bedingungen müssen zusammenpassen. Insbesondere sind ABS, Reifenalter, Geschwindigkeitsindex, Masseverhältnis und Stützlast zu beachten.
Was passiert, wenn die Reifen sechs Jahre alt sind?
Dann ist die Voraussetzung für Tempo 100 nicht mehr erfüllt. Maßgeblich ist das Herstellungsdatum der Reifen, nicht die Profiltiefe oder das Kaufdatum. Bis zum Reifenwechsel gilt für das Gespann wieder die normale Geschwindigkeitsbegrenzung.
Was kostet die Zulassung?
Das hängt davon ab, ob eine Herstellerbescheinigung für den Anhänger vorhanden ist oder eine technische Prüfung beziehungsweise Nachrüstung nötig wird. Hinzu kommen die Gebühren der örtlichen Zulassungsbehörde. Verbindliche Preise erhalten Sie bei der Prüforganisation und Ihrer Zulassungsstelle.
Für die rechtlichen Aussagen wurden die geltenden amtlichen Texte und ergänzende Informationen einer anerkannten Prüforganisation herangezogen:
Stand der inhaltlichen Prüfung: 19. August 2026. Dieser Ratgeber bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Prüfung der konkreten Fahrzeugkombination oder eine Rechtsberatung.