MADE IN GERMANY
EIGENENTWICKELTE RADNABE
TÜV-GEPRÜFT
EINZELFERTIGUNG
5 JAHRE GARANTIE
AB WERK BIELEFELD
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§22 StVO ist eindeutig: Ladung muss so gesichert sein, dass sie auch bei einer Vollbremsung oder Ausweichmanöver nicht verrutscht, nicht umfällt und keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet. Das gilt für Boote genauso wie für jeden anderen Transportgegenstand.

Das Grundprinzip der Ladungssicherung

Ladungssicherung folgt physikalischen Kräften: Bei einer Vollbremsung (angenommene Verzögerung 0,8 g) wirkt auf die Ladung eine Kraft, die dem 0,8-fachen ihres Gewichts entspricht – nach vorne. Seitwärts und nach hinten sind es je 0,5 g. Diese Kräfte müssen durch Formschluss (das Boot liegt passend in der Kippvorrichtung) oder Kraftschluss (Zurrgurte) aufgefangen werden.

Bei Bootsanhängern ist der Formschluss bereits durch die Kielstützen und Seitenrollen weitgehend gegeben – das Boot kann nicht seitlich wegrutschen. Die Zurrgurte sichern zusätzlich gegen Abheben der Bugseite und Verschieben nach vorn oder hinten.

0,8g
Nach vorne

Die stärkste Kraft bei Vollbremsung. Bugseitig muss daher mindestens eine stabile Befestigung oder ein Gurtzug nach vorne vorhanden sein.

0,5g
Seitwärts & hinten

Seitliche und rückwärtige Kräfte bei Kurvenfahrt und Ausweichen. Seitenrollen und Kielstützen nehmen diese Kräfte beim Bootsanhänger auf.

Zurrgurte: Was Sie wissen müssen

Die Sicherungskräfte für Ladegüter sind in Richtlinien festgelegt (VDI 2700 ff.). Die Ladung muss in Fahrtrichtung, seitwärts und nach hinten bestimmten Massenkräften standhalten – unabhängig vom Gewicht des Bootes.

Zurrgurte müssen nach DIN EN 12195-2 geprüft und gekennzeichnet sein. Auf dem Etikett stehen die entscheidenden Werte: LC (Lashing Capacity = maximale Zurrkraft in daN) und STF (Standard Hand Force = Vorspannkraft der Ratsche).

LC-Wert richtig berechnen

Jeder Zurrgurt im Direktzurrverfahren muss einen LC-Wert (im geraden Zug) aufweisen, der mindestens dem halben Bootsgewicht in kg entspricht.
Beispiel: Boot wiegt 1.200 kg → LC-Wert jedes Gurtes mind. 600 daN. Bei 4 Gurten sind alle Kräfte sicher aufgefangen.

Direktzurrverfahren: Die Gurte werden direkt zwischen Boot und Anhänger-Zurrösen gespannt – horizontal oder schräg. Der Zurrwinkel sollte möglichst flach ausgelegt werden für optimale Kraftübertragung. Gurte in fest verankerten Zurrösen am Anhänger einhaken; auf hinreichende Festigkeit der Anschlagpunkte am Boot achten.

Niederzurrverfahren: Ein Gurt wird von einer Seite des Anhängers über das Boot zur anderen Seite geführt und nach unten gespannt. Erforderliche Vorspannkraft (STF-Wert laut Etikett): mindestens 200 daN pro Gurt. Dieses Verfahren sichert zusätzlich gegen seitliche Bewegungen.

Die Kombination beider Verfahren – Direktzurren und Niederzurren – verhindert effektiv das Herausrutschen des Bootes nach vorne, hinten und zur Seite.

Mindestanzahl der Zurrgurte: Es gibt keine feste gesetzliche Zahl – entscheidend ist, ob die berechneten Kräfte ausreichend aufgefangen werden. In der Praxis gilt für die meisten Motorboote auf einem Tandemanhänger: mindestens 2 Direktzurrgurte plus Bugstrop oder Bugbefestigung.

Praxistipp

Verwenden Sie Gurte mit weichen Kantenprotektoren oder legen Sie Schutzfolien zwischen Gurt und Bootsrumpf. GFK-Rümpfe können durch ungeschützte Metallschnallen oder scharfe Gurtkanten beschädigt werden – besonders bei vibrationsbedingtem Schleifen auf langen Strecken.

Achtung: Seenotsignalmittel und Batterien

Vor dem Transport prüfen: Ist der Motor gegen unbeabsichtigtes Starten gesichert? Tank leer oder Absperrhahn geschlossen? Bordakkus abgeklemmt? Diese Punkte sind zwar keine Ladungssicherung im engeren Sinne, aber Teil der Transportvorbereitung.

Checkliste vor der Abfahrt
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Boot passt auf den Anhänger: Kielstützen tragen gleichmäßig, Kiel liegt auf, Seitenrollen berühren den Rumpf beidseitig.
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Mindestens 2 Zurrgurte über dem Rumpf gespannt, DIN EN 12195-2 zertifiziert, Kantenprotektoren verwendet.
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Bugbefestigung: Bug ist über Bugstrop oder Buganker mit dem Anhänger verbunden – verhindert das Abheben beim Bremsen.
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Hecklage: Heckspiegel nicht überstehend. Überstand hinten max. 1,5 m (mit Kennzeichnung), seitlich max. 40 cm je Seite.
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Beleuchtung am Anhänger funktioniert: Schlussleuchten, Bremslichter, Blinker, Rückstrahler – alle geprüft.
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Stützlast prüfen: Die Stützlast an der Anhängerkupplung muss im zulässigen Bereich liegen (steht im Fahrzeugschein). Empfohlen: 50–80 % des maximalen Wertes.
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Masthöhe bei Segelbooten: Ist der Mast gelegt und gesichert? Überstand nach vorne über die Deichsel hinaus ist zulässig, muss aber mit weißem Stoff oder Fahne gekennzeichnet werden.
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Gesamtbreite: Maximale zulässige Fahrzeugbreite (Anhänger + Boot) beträgt 2,55 m. Darüber hinaus brauchen Sie eine Ausnahmegenehmigung.
Was droht bei unzureichender Sicherung?

Mangelhafte Ladungssicherung ist eine Ordnungswidrigkeit nach §22 StVO. Bei einfachem Verstoß drohen 35 bis 60 € Bußgeld. Gefährdet die unzureichende Sicherung andere Verkehrsteilnehmer, steigen die Bußgelder auf 80 bis 235 € – und es kommen Punkte in Flensburg hinzu.

Kommt es zu einem Unfall, der auf mangelnde Ladungssicherung zurückzuführen ist, kann die Kaskoversicherung die Regulierung einschränken oder verweigern. Der Fahrer haftet dann unter Umständen persönlich für entstandene Schäden.

HEKU-Anhänger sind sicherungsfreundlich konstruiert

Alle HEKU-Bootsanhänger verfügen über ausreichend Zurrösen und Winkelstützen, die eine korrekte Ladungssicherung ohne Zusatzaufwand ermöglichen. Bei der Bestellung beraten wir Sie gerne, welche Konfiguration für Ihre Bootsgröße und Ihren Rumpftyp optimal ist.

Sicherung fängt beim richtigen Anhänger an.
HEKU-Anhänger werden individuell auf Ihr Boot abgestimmt – ab Werk Bielefeld.
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