Fristen, Kosten und Vorbereitung: Das wird bei der Hauptuntersuchung eines Bootsanhängers bis 3,5 Tonnen geprüft.
Umgangssprachlich heißt es meist „TÜV“, rechtlich handelt es sich um die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Auch Bootsanhänger müssen regelmäßig vorgeführt werden. Die Frist richtet sich vor allem nach zulässiger Gesamtmasse und Bremsanlage.
Für die HEKU-Gewichtsklassen ergeben sich aus Anlage VIII StVZO zwei Fristgruppen. Entscheidend ist die zulässige Gesamtmasse in den Fahrzeugpapieren, nicht das aktuelle Bootsgewicht.
| Bootsanhänger | Erste HU | Weitere HU |
|---|---|---|
| Bis 750 kg zGM oder ohne eigene Bremsanlage | nach 36 Monaten | alle 24 Monate |
| Über 750 kg bis 3,5 t zGM | nach 24 Monaten | alle 24 Monate |
Eine KBA- oder EG-Typgenehmigung bestätigt die genehmigte Bauart eines Modells. Sie ersetzt nicht die wiederkehrende Hauptuntersuchung des einzelnen Anhängers. Den konkreten Fälligkeitsmonat finden Sie auf der Prüfplakette und in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Rechtsgrundlage: Anlage VIII StVZO, Nummer 2.1.5.
Die HU ist eine Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung. Bei einem Bootsanhänger stehen besonders die folgenden sicherheitsrelevanten Baugruppen im Mittelpunkt:
Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Kennzeichen und technische Daten müssen mit den Fahrzeugpapieren übereinstimmen. Eingetragene Änderungen und Auflagen werden berücksichtigt.
Bei gebremsten Modellen werden Auflaufbremse, Feststellbremse, Bremsseile, Gestänge und die Bremswirkung geprüft. Bauteile müssen leichtgängig, sicher befestigt und frei von erheblichen Schäden sein.
Rückleuchten, Bremslicht, Blinker, Kennzeichenbeleuchtung, Umrissleuchten und vorgeschriebene Rückstrahler müssen vollständig, unbeschädigt und funktionsfähig sein.
Geprüft werden unter anderem Beschädigungen, Profiltiefe, Tragfähigkeit, zulässige Reifengröße, Radbefestigung und ein auffälliges Reifenalter. Für eine Tempo-100-Zulassung gelten zusätzliche Anforderungen.
Rahmen, Achsen, Federung, Kotflügel, Auflagen und Befestigungen werden auf Rost, Risse, Verformungen und sicheren Sitz geprüft. Nach häufigem Slippen verdient Korrosion besondere Aufmerksamkeit.
Zugkugelkupplung, Stützrad, Abreißseil beziehungsweise Sicherungseinrichtung und die Verbindung zum Zugfahrzeug müssen funktionstüchtig und vorschriftsmäßig sein.
HU-Entgelte unterscheiden sich nach Prüforganisation, Bundesland, zulässiger Gesamtmasse und Bremsanlage. Als nachvollziehbare Orientierung nennt die veröffentlichte TÜV-NORD-Preisliste für Nordrhein-Westfalen, gültig ab 1. Januar 2025:
| Prüfung in Nordrhein-Westfalen | Preis inkl. USt. |
|---|---|
| HU für Anhänger ohne Bremse | 48,50 € |
| HU für Anhänger bis 3,5 t | 69,50 € |
Die Werte sind ein datierter Referenzstand, keine allgemeine Preisgarantie. Prüfen Sie das aktuelle Entgelt direkt beim gewünschten TÜV-, DEKRA- oder anderen anerkannten Prüfstandort. Reparaturen und eine erforderliche Nachprüfung kommen gegebenenfalls hinzu.
Für einen zugelassenen Anhänger benötigen Sie in der Regel die Zulassungsbescheinigung Teil I. Bei einem abgemeldeten Fahrzeug kann zusätzlich Teil II erforderlich sein.
Bringen Sie Prüfzeugnisse, Allgemeine Betriebserlaubnisse und Nachweise zu technischen Änderungen mit, sofern die Änderungen nicht bereits in den Papieren eingetragen sind.
Boot und lose Ausrüstung sollten nach Möglichkeit nicht auf dem Anhänger verbleiben. Fahrgestell, Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Bremsanlage und Beleuchtung müssen gut erreichbar sein.
Testen Sie alle Leuchten und kontrollieren Sie Reifen, Kupplung, Abreißseil, Stützrad, Kennzeichen und sichtbare Korrosion. Bei gebremsten Anhängern zusätzlich Auflauf- und Feststellbremse prüfen lassen.
Ist der Anhänger abgemeldet oder nicht verkehrssicher, klären Sie vorab mit Prüfstelle, Zulassungsbehörde und Versicherung, wie die Vorführung rechtlich erfolgen darf.
Wird der Vorführtermin um mehr als zwei Monate überschritten, schreibt Anlage VIIIa StVZO eine vertiefte Hauptuntersuchung vor. TÜV NORD weist dafür auf ein um rund 20 Prozent erhöhtes Entgelt hin.
Für Fahrzeuge ohne zusätzliche Sicherheitsprüfung nennt der amtliche Bußgeldkatalog bei einer Überschreitung von mehr als zwei bis vier Monaten 15 €, von mehr als vier bis acht Monaten 25 € und von mehr als acht Monaten 60 €. Maßgeblich ist immer die aktuelle amtliche Fassung.
Auch ein nicht genutzter Anhänger kann relevant bleiben, wenn er mit abgelaufener Plakette im öffentlichen Verkehrsraum steht. Den Termin deshalb nicht bis zum Saisonstart aufschieben.
Bei geringen Mängeln kann die Plakette zugeteilt werden; die festgestellten Punkte müssen trotzdem unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, beseitigt werden. Bei erheblichen Mängeln gibt es keine neue Plakette.
Erhebliche Mängel müssen unverzüglich behoben und spätestens innerhalb eines Monats nach der HU nachgeprüft werden. Wird die Frist überschritten oder der Untersuchungsbericht nicht vorgelegt, ist nach Anlage VIII StVZO grundsätzlich eine neue Hauptuntersuchung durchzuführen.
Bis 750 kg zGM oder ohne eigene Bremse erfolgt die erste HU nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate. Über 750 kg bis 3,5 t gilt von Anfang an ein Abstand von 24 Monaten.
Ja. „Ungebremst“ bedeutet nicht „HU-frei“. Für Anhänger ohne eigene Bremsanlage gilt lediglich die längere Frist von 36 Monaten bis zur ersten Hauptuntersuchung; anschließend sind es 24 Monate.
Im Regelfall sollte der Anhänger leer und für die Prüfung aller Bauteile zugänglich sein. Stimmen Sie besondere Fälle vorab mit der Prüfstelle ab.
Nein. Die HU ist eine regelmäßig wiederkehrende Prüfung der Verkehrssicherheit. Eine Einzelabnahme oder Änderungsabnahme betrifft dagegen die Genehmigung eines Fahrzeugs beziehungsweise bestimmter technischer Änderungen.
Nein. Ein Anhänger hat keinen eigenen Verbrennungsmotor; daher fällt keine Abgasuntersuchung an.
Die Fristen und Folgen bei Mängeln beruhen auf den amtlichen Vorschriften. Prüfablauf und Preisbeispiel wurden mit Informationen anerkannter Prüforganisationen abgeglichen:
Stand der inhaltlichen Prüfung: 1. September 2026. Dieser Ratgeber bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Anhängers oder Rechtsberatung.